Unter Messgeräten versteht man die Messgeräte, Software, messtechnischen Standards, Standardproben (Referenzmaterialien) oder Hilfsgeräte oder Kombinationen davon, die zur Durchführung des Messvorgangs erforderlich sind.
Zur Messausrüstung gehören: Mehrzweckmessgeräte (Messschieber, Manometer, Waagen); messtechnische Normale (Endmaß-Normgeräte); Prüfgeräte (Spannungsprüfgeräte, Isolationswiderstandsmessgeräte); Zusatzgeräte (Schimmelpilzbrutschränke, Öfen); Prüfgeräte (Rütteltische, Alterungsgeräte); Standardmaterialien (Referenzmaterialien, Standardproben); Verifizierungs-/Kalibriergeräte (Druckmessgeräte-Kalibriergeräte); Software (Messung, Datenverarbeitung) und Computer; Überwachungs- und Aufzeichnungsgeräte (Thermometer, Temperaturschreiber); Instrumentenhandbücher, Daten und Tabellen.
Messgeräte müssen den Anforderungen der Produktnormen und deren Prozessdokumenten oder erwarteten Verwendungsanforderungen entsprechen. Relevante technische Parameter können anhand relevanter Normen, Kundenanforderungen, Produktleistung und Prozesszeichnungen identifiziert werden. Diese technischen Parameter werden dann in Messanforderungen umgewandelt. Basierend auf dem 1/4-Prinzip (d. h. der maximal zulässige Fehler der Messmittel sollte besser sein als mindestens 1/4 der Toleranz oder Toleranz der Messung) werden diese messtechnischen Anforderungen dann in messtechnische Anforderungen umgewandelt. Zu den messtechnischen Anforderungen zählen vor allem: Messbereich, Auflösung und maximal zulässiger Fehler. Höhere messtechnische Anforderungen sind nicht immer besser; Sie müssen lediglich die Anforderungen der Anwendung erfüllen.

